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SCHATZKISTE

Nach dem Spitalaustritt steht ihr ziemlich alleine da. Im besten Fall findet ihr mit der Zeit heraus, dass das Spital, nachdem die IV deren Antrag für eines eurer Geburtsgebrechen abgelehnt hat, fristgerecht einen Einwand hätte einreichen müssen, damit euch der kostspielige Weg über das Gericht erspart geblieben wäre. Oder dass euch das Spital falsch informiert hat, und euer Antrag auf Hilflosenentschädigung vor Spitalaustritt hätte eingereicht werden müssen, damit nicht euer Anspruch auf Assistenzbeitrag ersatzlos verfällt. Oder ihr als Familie sogar Anspruch auf Spitex gehabt hättet, …

Damit euch das nicht passiert, teilen wir in unserem Blog viele Erfahrungen mit euch und listen hier ein paar hilfreiche Links auf, die euch weiterhelfen sollen. Teilt uns auch gerne mit, wenn ihr weitere nützliche Seiten kennt.

Verzeichnis
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Rechtsberatung

Schadenanwälte

https://www.schadenanwaelte.ch/

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